Ordentlich geärgert haben sich die Insassen eines Busses, die beim Auswärtsspiel beim TSV 1860 München (Dezember 2008) derart lange von der Polizei kontrolliert worden waren, dass sie erst deutlich nach dem Anpfiff des Spiels das Stadion erreichten. Der Ärger resultierte unter anderem daraus, dass währende der Kontrolle Beamte eine Brotzeit einnahmen und mit zu wenig technischem Material gearbeitet wurde. Als Krönung wurde dem Bus nach dem Ende der Kontrolle noch nicht einmal ausdrücklich die Weiterfahrt gestattet.

Ein RSH-Mitglied entschloss sich daher, vor dem Verwaltungsgericht in München im Wege der Klage die Rechtswidrigkeit des Einsatzes im Nachhinein feststellen zu lassen. Ohne Erfolg. In der mündlichen Verhandlung und in seiner 20seitigen Urteilsbegründung stellte das Gericht im Wesentlichen darauf ab, dass technische Probleme beim Abgleich der Daten der  „bedenklichen“ Insassen des Busses dazu geführt hatten, dass die Kontrolle so lange dauerte. Dies sei aber nicht das Verschulden der Beamten.

Auch wir sind uns darüber im Klaren, dass Polizeikontrollen mittlerweile zum Alltag rund um Bundesligaspiele gehören. Es wäre aber doch wünschenswert, dass diese Kontrollen in einem für die Beteiligten möglichst wenig einschränkenden Rahmen stattfinden. Und dazu gehört zum Beispiel, dass bei den Betroffenen nicht der Eindruck entsteht, die Polizei könne den Einsatz beliebig ausdehnen.

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