Einern weiteren kleinen Teilerfolg in Sachen Meldeauflagen konnte die RSH für ein Mitglied vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach erreichen. Während die Gemeinde, die die Meldeauflage gegen Bernhard Iner (Name von der RSH geändert) aussprach, diesen auch bei Auswärtsspielen zweimal auf der Polizeidienststelle antreten lassen wollte, stellte das Gericht klar, das das unverhältnismäßig ist. Bernhard musste sich also zumindest an den Auswärtsspieltagen nur zum Anpfiff melden.
Es sein am Rande noch darauf hingewiesen, dass das RSH-Mitglied bis dato in keiner Weise wegen einer Straftat verurteilt wurde. Die Meldeauflage beruhte wie auch manches Stadionverbot ausschließlich auf einem Antrag der Polizei, die nach freier Einschätzung Herren Iner als „persona non grata“ einstuft. Der RSH ist daran gelegen, dies herauszustellen, da in letzter Zeit massiv versucht wird, unsere Organisation in Misskredit zu bringen. Die RSH mag unbequem sein, viele unserer Fälle sind jedoch weit davon entfernt, die zigfach vorbestraften Schwerverbrecher darzustellen, die mancher gerne hätte.