Ein Glubb-Fan und RSH-Mitglied tat eine Reise ins fremde und befremdliche Österreich. Dort besah er ein Spiel von Rapid Wien um sich anschließend – wie es seine Art ist – aufs trefflichste zu betrinken. Und weil er und seine Freunde „Pro 15:30“ sind wäre er normalerweise auch gegen Mitternacht nach hause gegangen. Nachdem das Spiel aber für den Abend angesetzt war, musste er wohl oder übel bis zum Morgen trinken. Die Gemütlichkeit der Veranstaltung endete jäh, als plötzlich auch Polizeibeamte anwesend waren. Leider erinnert sich unser Freund nicht mehr so genau, was dann passierte. Ihm wurde jedenfalls später vorgeworfen, einen Beamten recht ruppig behandelt zu haben.
Was dann passierte, spottet allerdings jeder Beschreibung. Die Staatsanwaltschaft Wien schaffte es trotz zweier Anläufe nicht, das Wiener Gericht von der Eröffnung des Verfahrens zu überzeugen. Letzteres forderte nämlich, auch Zeugen außerhalb der Polizei, von denen es einige gab, zu hören. Anstatt jedoch die vom Wiener Gericht bemängelte zu geringe Ermittlungstätigkeit nachzuholen, gab die Wiener Staatsanwaltschaft das Verfahren einfach nach Deutschland ab. Natürlich ohne die hiesigen Behörden über das Vorangegangene in Kenntnis zu setzen.
Nun sind natürlich Straftaten von Deutschen im Ausland auch hier strafbar, man könnte sich aber schon wünschen, dass die Deutschen Behörden sich nicht so behandeln lassen. Letztlich konnte für unser Mitglied ein glimpfliches Ergebnis erzielt werden, dass Verfahren wurde gegen Auflage eingestellt.
Was bleibt ist das Erstaunen über unsere Nachbarn...