Eine Vielzahl von RSH-Mitgliedern sah sich nach dem Spiel in Leverkusen, das ohnehin schon geschichtsträchtig genug verlief (die RSH berichtete) mit Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch konfrontiert.
Hintergrund: Die Betreffenden sahen sich aus unterschiedlichen, meist jedoch aus dem einen Grund, das Spiel nicht im Stadion sondern in einer nahegelegenen Kneipe an, zu der sie auch noch eskortiert worden waren. Obwohl der Aufenthalt also polizeibekannt war, wurde der Laden plötzlich von herantappsenden Pillendreher-Fans bedroht, die einen Mülleimer nach den Glubb-Fans warfen. Nachdem diese sich erdreisteten, auch noch aufzustehen und eine gewisse „Kampfbereitschaft“ zu signalisieren, wurde prompt ein Verfahren gegen sie eingeleitet. Das von uns unterstützte Mitglied Albrecht Dürer (Name von der RSH geändert) muss sich jedenfalls nicht mehr vorwerfen lassen, dass er einen Landfriedensbruch begangen hat:
Das Verfahren wurde gemäß § 170 Abs.2 StPO eingestellt.
Der ohnehin butterweiche Tatbestand des Landfriedensbruchs wurde hier wieder einmal in einer ganz neuen Dimension strapaziert, mal sehen, was da noch so alles kommt.