Ärgerliche Folgen hatte für ein RSH-Mitglied sein Besuch im Gärtla im Anschluss an ein Heimspiel. Auf der Rückreise in der S-Bahn weit nach Ende des Spiels grölte eine Gruppe von Leuten irgendwelche Parolen herum. Der Betroffene gibt an, mit diesen Personen nichts zu tun gehabt zu haben. Am Hauptbahnhof angekommen wurde er von anderen Mitfahrern angesprochen, was er denn für eine kritikwürdige Einstellung an den Tag lege. Ab diesem Zeitpunkt gehen die Schilderungen auseinander. Die ordnungsliebenden Bürger wollen einen Hitlergruß als Antwort erhalten haben. Der Beschuldigte bestreitet eine solche Geste.
Nachdem er allerdings von mehreren Zeugen bezichtigt wurde, war die Staatsanwaltschaft nicht bereit, das Verfahren ohne Strafe zu beenden und beantragte beim Gericht eine Geldstrafe im Wege des Strafbefehls. Weil keine entlastenden Zeugen vorhanden waren, entschied sich der angebliche Täter auch aus wirtschaftlichen Gründen den Strafbefehl zu akzeptieren.
Doppelt bitter für den nach seiner Auffassung zu unrecht Bestraften: Der 1. FC Nürnberg erließ aufgrund des Vorfalles ein bundesweites Stadionverbot, obwohl sich der Vorfall zeitlich und räumlich weit von der Sportveranstaltung entfernt stattgefunden haben soll...