Eine lapidare Rangelei um eine Zaunfahne am Rande des Heimspiels gegen Augsburg hatte ein erhebliches Nachspiel. Was auf der Kirchweih als lustiges Brauchtum geduldet oder sogar erwartet wird, stellt im Rahmen des modernen Fußballs nämlich strafbares Verhalten dar. Ein Nürnberger hatte einem Ausgburger Rosenau-Piraten dessen Zaunfahne entwunden und war damit geflohen. Dieser Vorfall hatte die Folge, dass es zu einer Rangelei zwischen Glubb-Anhängern und der Polizei kam. Unser Mitglied, Garfunkel P. (Name von der RSH geändert) war irgendwo mitten in einem Pulk von Fans. Das sollte ihm zum Verhängnis werden. Plötzlich wurde er nämlich nach hinten gezogen und von zwei Beamten – man höre und staune – mit Fausthieben malträtiert. Damit jedoch nicht genug. Im Anschluss erfuhr er, er solle einen Beamten in den Nacken geschlagen haben. Der gab zwar dem verdutzten Garfunkel gegenüber an, dass ihm nichts passiert sei, war aber dann doch eine Woche arbeitsunfähig…
Es folgte das bekannte Programm: Strafverfahren wegen Körperverletzung, Geltendmachung von Schmerzensgeld und Dienstausfallkosten durch das Landesamt.
Zu seinem eigenen Unglück hatte der Polizeibeamte allerdings vergessen, dass er ja selbst wenig rühmlich gehandelt hatte. In der Konsequenz verweigerte Garfunkel auf den Rat unseres Anwalts die Zahlung von Schmerzensgeld und wurde prompt verklagt. Der Anwalt erhob eine Widerklage und: WIR HABEN GEWONNEN. Die Klage des Beamten wurde abgewiesen und Garfunkel erhielt im Wege der Widerklage ein Schmerzensgeld zugesprochen, das der Beamte übrigens erst nach Mahnung zum Ausgleich brachte.
Das Strafverfahren gegen Garfunkel wurde eingestellt, die Kosten der Staatskasse auferlegt. Auch das Landesamt hat von der Geltendmachung von Dienstausfallkosten Abstand genommen.
Bleibt abzuwarten, welche strafrechtlichen Konsequenzen die beiden Beamten noch zu erwarten haben, eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung hat Garfunkel nämlich auch noch erstattet. Mehr in Bälde auf der Homepage Euerer RSH!