Einen kostenintensiven und mehr als fragwürdigen Prozess hat die RSH vor wenigen Tagen deprimiert aufgegeben. Anlässlich eines Spieles des Glubb beim SV Wehen Wiesbaden war Isolde Fleischer (Name und Geschlecht von der RSH geändert) auf den Zaun zum Spielfeld geklettert und dort mit einer recht bekannten Fahne auf und ab gelaufen. Wer nun den Gedanken hegt, dass ein Zaunbesteiger davon ausgeht, dass der Zaun unter ihm auch hält, der hat nicht mit der Interpretationsfähigkeit der deutschen Gerichte gerechnet.

Natürlich, so das abschließende Urteil, habe Isolde ein Einbrechen des Zaunes bei dessen Besteigen in Kauf genommen…

So kam es dann auch: Unter der nicht übermäßig dicken Isolde brach ein Stück aus dem schräg in Richtung des Blockes gebogenen Teil des Zaunes heraus. Der Schaden hielt sich in Grenzen, wurde im Übrigen auch recht schnell wieder gut gemacht. In dem Verfahren wurde nun aufs Heftigste gezankt, ob Isolde bereits im Vorfeld klar war, dass der Zaun sie nicht tragen werde.

Isolde erklärte immer und immer wieder, sie habe sich schon auf etliche Bundesligazäune begeben und nie sei einer eingebrochen. Zunächst verurteilte sie das AG Oberviechtach zu einer Geldstrafe, später wurde das Verfahren in Amberg vor dem Landgericht ausgetragen. Nach Isoldes Auffassung hatte der dortige Vorsitzende derartige Vorbehalte gegen sie, dass sie über ihren Verteidiger sogar einen Befangenheitsantrag stellen ließ, der jedoch abgelehnt wurde. Auch das Berufungsurteil ignorierte die Angaben Isoldes, im Ergebnis hatte sowohl Isolde wie auch die RSH genug von der merkwürdigen Rechtssprechung und beließ es dabei, nicht auch noch in die Revision vor dem Oberlandesgericht zu gehen.

Fazit: Wer einen Zaun besteigt nimmt nach Auffassung der deutschen Gerichte durchaus in Kauf, dass dieser unter ihm einbricht. Dass er sich dabei das Genick brechen könnte schließt einen solchen bedingten Vorsatz nicht aus. Interessant wäre die Entscheidung gewesen, wenn der Zaun nicht in einem Stadion, sondern irgendwo anders gewesen wäre. Wir werden einfach den Verdacht nicht los, dass die Eigenschaft „Fußball-Fan“ manche Gesetzesauslegung beeinflusst…

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