Am 01.04.2009 erließ die Landeshauptstadt München, vertreten durch das Kreisverwaltungsreferat, gegen ein RSH-Mitglied einen Bußgeldbescheid. Grund hierfür (lt. Kriminalfachdezernat 2 München vom 19.02.2009), war das Besteigen des Zaunes beim Spiel TSV 1860 München gegen den FCN am 14.12.2008.

Obwohl zuvor vom FCN-Fanbeauftragten mit dem Ordnungsdienst abgesprochen, dass der Betroffene in seiner „Vorsänger-Rolle“ auf den Zaun klettern dürfe, bekam er aufgrund eines Verstoßes gegen die Stadionverordnung einen Bescheid über ein Bußgeld in Höhe von 123,50 Euro.

Sehr unglücklich, dass das RSH-Mitglied aufgrund eigener Schlamperei die Widerspruchsfrist versäumte. So muss er nicht nur die Strafe zahlen, sondern erhält auch keine Unterstützung durch die Rot-Schwarze Hilfe.

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