Wegen Wegdrückens einer Polizeikamera im Zug von Frankfurt nach Nürnberg verbunden mit Drohungen mit der Faust gegenüber den Polizisten (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) sowie Beamtenbeleidigung ist ein Mitglied vom Jugendrichter in Fürth zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Hinzu kam noch ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit einem Eishockey-Spiel.

Die Strafe viel so hoch aus, weil es mehrere Vorbelastungen im Zentralregister gab. Sehr ungünstig war vor allem ein negativer Bericht der „Jugendgerichtshilfe“. Die Jugendgerichtshilfe gibt in Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende dem Richter gegenüber eine Einschätzung über die Person des Angeklagten ab.

Das Verfahren hat aus Sicht des zuständigen Anwalts gezeigt, dass es extrem wichtig ist, bereits im Ermittlungsverfahren zum Anwalt zu gehen und Rat zu holen. Der Betroffene kann einfach nicht einschätzen, wie er sich am besten verhalten sollte:

Rechtzeitige Maßnahmen vor der Hauptverhandlung hätten das Mitglied wahrscheinlich vor einer Jugendstrafe bewahrt. Also bitte immer sofort (!) Rat holen, wenn die Polizei ermittelt.

Dass das Mitglied im Zug nach dem Spiel in Frankfurt ein ACAB-T-Shirt trug, klagte die Staatsanwaltschaft übrigens nicht an, weil dies neben den anderen Straftaten nicht besonders ins Gewicht gefallen sei.

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