Der FC Schalke 04 zauderte nicht lange: Als Bernd Burnincorner (Name von der RSH geändert) nach einem Kick auf einem Parkplatz herumlief, in dessen Nähe sich eine sog. Drittortauseinandersetzung anbahnte, erteilte ihm die Polizei mündlich einen Platzverweis und der Verein ein Stadionverbot.
Dass dieses Vorgehen mangels schriftlicher Ausfertigung des Verweises noch nicht einmal mit der Stadionverbotsrichtlinie im Einklang steht, störte den S04 wenig. Letztlich wurde ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen Bernd eingestellt.
In einem nervenaufreibenden Hin und Her konnte die RSH den Verein zur Aufhebung des SV bewegen...