Da staunte Bob Angler (Name von der RSH geändert) nicht schlecht: Wenige Tage vor dem Derby in Fürth flatterte ihm ein Schreiben der Stadt Fürth ins Haus, in dem diese kundtat, dass sie ihm am 10. Mai 2009 das Betreten zu verbieten gedenke. Als Begründung wurden zwei Sachverhalte zitiert, in deren Rahmen er angeblich im Kreise „der Ultras“ durch Straftaten aufgefallen sei. Ein Vorfall, der Jahre zurück liegt, sei zwar ohne Ermittlungsergebnis geblieben. Der andere wiederum ist ein bis heute unaufgeklärter rund um ein Spiel des FCN II in Reutlingen.

Nun ist Bob nicht gerade rasend interessiert, die Stadt Fürth zu besuchen. Andererseits wollte er sich auch nicht ohne weiteres einfach in seinen Rechten einschränken lassen. Also begehrte er mit Unterstützung der RSH von der Stadt Fürth, das Verbot doch zu unterlassen. Ohne Erfolg, in dem folgenden Bescheid wurde nunmehr lediglich noch ein weiteres Ereignis zitiert, bei dem Bob an einer Tankstelle in Würzburg einen Diebstahl begangen haben soll. Dies hat er auch eingeräumt.

Mit einem Eilantrag wandte sich der Betroffene darauf um Hilfe suchend an das Verwaltungsgericht Ansbach. Er rügte die formelle und materielle Rechtswidrigkeit des Bescheides.

Was nun folgte, verblüffte die Beteiligten noch mehr: Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Zur Begründung wurde schweres Geschütz aufgefahren: Nicht nur eine Stellungnahme des sog. Szenekundigen Beamten wurde eigeholt sondern auch ein Stadtrat wurde gehört; letzterer verwies auf recht dubiose Texte aus dem Internet. Als weitere Quellen wurden Berichte aus der Tagespresse sowie aus dem Szenemagazin Ya Basta zum Gegenstand der Entscheidung gemacht. Die Einwendungen des Antragstellers blieben ohne Ergebnis.

Auch im Rechtsmittel vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München wurde durch das Gericht in bedauerlicher Kürze letztlich nur darauf verwiesen, dass es sich bei Bob um einen „Ultra“ handele. Dies genügte dem Gericht, um die Beschwerde zurückzuweisen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte  bereits herausgestellt, dass es sich bei „Ultras“ gerichtsbekannt um entsprechende Personen handelt...

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