Am 07.10.2018 besuchte unser Mitglied Tom Tomate (Name von der RSH geändert) das Spiel RB Leipzig gegen unseren Glubb. Soweit so unspektakulär. Denn welch langwieriges Nachspiel dieser Stadionbesuch in Leipzig für ihn haben würde, das erahnte Tom zu diesem Zeitpunkt nicht mal im Ansatz.

Der Spuk ging los als er im Februar 2019 eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung im Briefkasten vorfand. Vermummt solle er sich haben und damit eine Straftat nach dem Sächsischen Versammlungsgesetz begangen. Kann ja nichts passieren dachte er zunächst, schließlich hatte er sich nicht vermummt. Sein Bauchgefühl riet ihm allerdings nichtsdestotrotz anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Und es sollte ihn nicht täuschen.

Der mandatierte RSH-Anwalt gab nach Akteneinsicht im Mai 2019 eine Stellungnahme ab, in der er die Einstellung des Ermittlungsverfahrens anregte und darauf hinwies, dass der Vorwurf an Tom unzutreffend sei, da dieser sich schlicht nicht vermummt habe. Nunmehr werde sich das schon aufklären - so dachte man - schließlich gab es ja mehrere Videoaufnahmen vom Vorfall.

Zunächst tat sich allerdings eine für Tom quälend lange Zeit gar nichts. Erst auf Nachfrage seines Anwalts teilte die Staatsanwaltschaft im Dezember 2019 mit, dass die Ermittlungen noch andauerten. Auf eine weitere Nachfrage im August 2020 teilte die Staatsanwaltschaft dann mit, dass das Verfahren nunmehr beim Amtsgericht Leipzig sei. Im November 2020 flatterte dann schließlich ein Strafbefehl ins Haus. Nicht mehr nur Polizei und Staatsanwaltschaft, nunmehr war also offensichtlich auch das Gericht fälschlicherweise zu der Überzeugung gelangt, dass sich Tom vermummt habe. 900,00 € Geldstrafe zuzüglich Verfahrenskosten sollte er bezahlen.

Natürlich legte sein Anwalt hiergegen umgehend Einspruch ein. Ausführlich begründete er diesen bei Gericht, schilderte detailliert und mit exakten Zeitangaben versehen, dass doch auf den Videoaufnahmen eindeutig zu sehen ist, dass sich Tom – im Gegensatz zu anderen Personen in seiner Nähe – eben gerade nicht vermummt hat.

Jetzt müsste sich das aber doch nun wirklich endlich aufklären – so dachte man. Aber nein, zunächst erneut eine für Tom quälend lange Zeit des Abwartens. Nunmehr zusätzlich garniert mit der Befürchtung trotz Unschuld für einen Gerichtstermin nach Leipzig zu müssen, denn schließlich ist das die Regel nach Einspruch gegen einen Strafbefehl.

Glücklicherweise war das dann allerdings nicht erforderlich: Auf eine erneute Eingabe seines Anwalts bei Gericht, teilte dieses im Mai 2021 mit, dass die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zurückgenommen habe. Ganz abgeschlossen war die Sache damit allerdings immer noch nicht. Vielmehr war nunmehr nicht mehr das Gericht, sondern wieder die Staatsanwaltschaft für das Verfahren zuständig. Auf erneutes Nachfragen seines Anwalts teilte diese dann im Juni 2021 das von Tom so lange und sehnlich erhoffte mit, was seine Odyssee schlussendlich beenden sollte: Dass das Verfahren eingestellt wird.

Ein sehr fader Beigeschmack bleibt nichtsdestotrotz für Tom. Nichts verkehrt gemacht zu haben und trotzdem fast 3 Jahre aufgrund eines völlig normalen Stadionbesuchs vom unguten Gefühl eines laufenden Strafverfahrens gegen sich begleitet zu werden, da gibt es nun wahrlich Schöneres. Freilich hätte ihm auch jedes noch so kleine Wort der Entschuldigung oder zumindest des Bedauerns, dass man ihn über nahezu 3 Jahre mit einem unzutreffenden Vorwurf überzogen hat, gutgetan. Aber dergleichen braucht man von Seiten unserer Justiz wohl einfach nicht zu erwarten.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.