Willkommen bei der Rot-Schwarzen Hilfe
Polizeidatenbanken – Neues Arbeitsbündnis
Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak aus Berlin und die Rot-Schwarze Hilfe arbeiten ab sofort zusammen, wenn es um das Thema Datenschutz, -auskunft, -banken u. v. m. geht.
Die erfahrene Anwältin hat zum Thema Polizeidatenbanken eine äußerst interessante Internetseite (https://www.polizeidatenbanken.de/) erstellt, die kompakt, alles Wissenswerte dazu bereithält und darüber hinaus Tipps aus der Praxis gibt, wie im Fall der Fälle am Besten vorzugehen ist.
Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich zudem auch an uns wenden. Kontaktiert uns bitte vorzugsweise über E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fanhilfen kritisieren Beschlussvorschlag für Innenministerkonferenz
Auf der anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) vom 04. bis 06. Dezember 2019 in der Hansestadt Lübeck sollen erneut Gesetzesverschärfungen gegen Fußballfans beschlossen werden (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fussball-pyrotechnik-innenminister-fahrerlaubnis-entziehung-landfriedensbruch-stadion-stoerer/?r=rss).
Die IMK soll demnach unter anderem eine härtere Bestrafung des Abbrennens von Pyrotechnik, eine Reformierung des Landfriedensbruchs sowie den Entzug der Fahrerlaubnis bei Vergehen im Zusammenhang mit Fußballspielen beschließen.
Die Fanhilfen kritisieren allein die Debatte über derlei Maßnahmen als realitätsfremd, unverhältnismäßig und rechtswidrig.
Erst kürzlich wurde im aktuellen Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) der wiederholte Rückgang von eingeleiteten Strafverfahren und verletzten Personen im Zusammenhang mit Fußballspielen festgestellt – Ein Trend, der seit Jahren anhält. Weshalb nun also erneut Gesetze verschärft werden sollen, um Fußballfans noch mehr als ohnehin schon zu kriminalisieren, erscheint schleierhaft. Vielmehr scheint es ein erneut billigster Versuch, sich über kurzgedachte und ineffektive Maßnahmen als vermeintlich "durchgreifender" Law-and-Order-Politiker in der Öffentlichkeit profilieren zu wollen.
Verwaltungsgericht: Hausbesuch bei RSH-Mitglied war willkürlich
In Oberfranken gibt es besonders eifrige Polizeibeamte. Das Handeln eines Beamten qualifizierte das Verwaltungsgericht Bayreuth nun in einer rechtskräftigen Entscheidung als willkürlich. Dieser läutete am Nachmittag des 15.04.2016 unangekündigt an der Türe von RSH-Mitglied Philipp Mayer (Name geändert) und stellte allerlei Fragen: „Fahren Sie zur EM? Welchem Verein gehören Sie an?“ Auch die Handynummer wollte er wissen. Philipp beendete sofort das Gespräch und kündigte Post vom Anwalt an.
Der eingeschaltete RSH-Anwalt schrieb an die zuständige Polizeiinspektion Lichtenfels mit der Aufforderung, die Rechtsgrundlage für die Maßnahme mitzuteilen. Daraufhin teilte der Leiter der Polizeiinspektion Lichtenfels dem Anwalt mit: Der Besuch habe dazu gedient, mögliche Erkenntnisse im Hinblick auf bevorstehende Nationalmannschaftsspiele „in Berlin und München“ zu gewinnen. Eine schwer nachvollziehbare Begründung: Weder war das Mitglied jemals im Zusammenhang mit Nationalmannschaftsspielen in Erscheinung getreten, noch ist es unerklärlich, weshalb man sich nach der EURO in Frankreich erkundigt, wenn es um Spiele in Berlin und München gehe. Es habe ein Lagebild erstellt werden sollen im Hinblick auf die bevorstehende Europameisterschaft, so die Begründung.
Pressespiegel vom 01.10.2019
Fanhilfe Münster: Gemeinsame Stellungnahme der beteiligten Anwälte und der Fanhilfe Münster zur Einstellung des Verfahrens gegen den Polizeibeamten im Fall des Balljungen
Faszination Fankurve: Hartes Vorgehen der Polizei gegen FCK-Fans in München
Schwarz-Gelbe Hilfe: Telefonaffäre: Dresdner Anwälte fordern Untersuchung durch einen ehemaligen Bundesrichter
Schwarz-Gelbe Hilfe: Erfolgreiche Löschung einer ED-Behandlung
Polizeikontrolle verhindert Länderspielreise: Bundesrepublik muss Schadensersatz zahlen
Als im September 2016 das Länderspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft in Oslo anstand, wollten drei RSH-Mitglieder das Qualifikationsspiel zur Fußball-Europameisterschaft im Stadion erleben. Doch die Reise endete bereits am Flughafen München: Stundenlang prüfte die Bundespolizei dort, ob gegen die Fans ein Ausreiseverbot verhängt werden solle. Das erfolgte zwar am Ende nicht, der Flieger war aber längst in der Luft.
Hintergrund war eine Information des sogenannten „fankundigen Beamten“ der Bundespolizei an die Bereitschaftswache der Polizei am Flughafen. Der fankundige Beamte habe einen „Hinweis“ auf vier bis fünf Personen aus der „Hooligan-Szene“ erhalten, die möglicherweise nach Norwegen zu der Partie fliegen wollen. Gegen zwei Personen lägen Eintragungen in der Datei „Gewalttäter Sport“ und eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlungen vor.
Da die Polizei die Flugdaten kontrollierte und zwei Personen ermittelte, die den „fankundigen“ Beamten in München bekannt waren, folgte eine Rasterfahndung nach Personen im Alter von 20 – 45 Jahren in Form eines sogenannten Last-Gate-Checks.
RSH Info-Broschüre - 4.Auflage
Die neue RSH Info-Broschüre "Verhaltenstipps im Umgang mit der Polizei und weiteren Behörden" in der 4. Auflage ist fertig und kann im Stadion am RSH-Container mitgenommen werden oder digital als PDF-Datei über unsere Homepage gelesen werden.
Link: RSH Info-Broschüre
Wer Broschüren für seine Szene oder Fanclub haben möchte, schreibt uns bitte die Anzahl, die benötigt wird und eine Lieferadresse dazu, wir schicken euch Broschüren gegen eine kleine Spende gerne zu.
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